Wahlärztin

Wahlärztin

Sie haben das Recht die Ärztin Ihres Vertrauens frei zu wählen. Als Wahlärztin habe ich keinen direkten Vertrag mit der Krankenkasse.

Was bedeutet das für Sie?

Bitte bezahlen Sie Ihre Behandlung vorerst bei mir in der Ordination. Anschließend bekommen Sie einen Teil meines Honorars von Ihrer Krankenkasse rückerstattet. Rezepte, die ich Ihnen ausstelle, können Sie ganz normal in der Apotheke einlösen (wie gewohnt zahlen Sie für Medikamente, die von der Krankenkasse bezahlt werden, nur die Rezeptgebühr).

Welche Vorteile haben Sie bei mir als Wahlärztin?

Sie benötigen weder eine Überweisung durch einen Arzt, noch eine Bewilligung von Ihrer Krankenkasse.
Sie bekommen möglichst rasch einen Termin und ich versuche bei Ihrem Termin Wartezeiten zu vermeiden.

Ich nehme mir Zeit für Sie.
Zeit Ihre Beschwerden und Anliegen zu besprechen.
Zeit Diagnose und Therapie zu erstellen.
Zeit weitere Strategien zu entwickeln. 

Wie funktioniert die Kostenrückerstattung?

Die Kostenerstattung ist bei allen Krankenkassen möglich, wobei die Höhe des Kassentarifes und somit die Kostenerstattung von der jeweiligen Gesundheitskassa abhängt. In der Regel wird 80% des Krankenkassahonoras (welches die Gesundheitskassa einem Vertragsarzt zahlen würde -nicht das tatsächlich bezahlte Honorar) rückerstattet.

Natürlich können Sie die Rechnung auch bei einer Privatversicherung vorlegen. Bitte beachten Sie, dass Krankenkassen pro Fachgebiet in der Regel die Kosten nur für einen Wahlarzt pro Quartal übernehmen (bei diesem Wahlarzt sind natürlich auch mehrere Besuche pro Quartal möglich).

So bekommen Sie ihr Geld zurück:

Sie bekommen von mir eine Honorarnote mit Ihren Daten, Ihrer Sozialversicherungsnummer, der Diagnose und detaillierten Angaben der medizinischen Leistungen. Wenn Sie bar bezahlen, vermerke ich dies auf der Honorarnote und Sie benötigen keine weiteren Unterlagen.Sollten Sie per Bankomatkarte oder Kreditkarte zahlen, benötigt Ihre Krankenkasse zusätzlich einen Zahlungsnachweis (Kopie des Beleges).Diese Unterlagen reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein - entweder online, per Post oder persönlich bei einer Servicestelle Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie die Honorarnote nicht online einreichen, müssen Sie oft noch ein Antragsformular mit Ihren Daten und Ihrer Bankverbindung ausfüllen.

Hier die Links einiger Kassen mit den Infoseiten zur Kostenerstattung:

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) Wien
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) Niederösterreich
BVA-EB
KFA
SVS 

Kontakt

+43 676 553 20 44
ordination@dr-zeman.at

Adresse

Praterstraße 8/8
1020 Wien


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